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Formalien, Fristen und umlagefähige Kosten: So bekommen Sie die Umlage der Betriebskosten leicht in den Griff

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Sie erfahren im Spezial-Report:

  • Wie Sie auf einfache Art und Weise für mehr Transparenz sorgen
  • Ihr Mieter soll Betriebskosten zahlen: Was der Mietvertrag regeln muss
  • Wie Sie alle Fallstricke umgehen und immer alles richtig machen
    1. Der Abrechnungszeitpunkt
    2. Der Abrechnungszeitraum
    3. Der Verteilerschlüssel
    4. Die Gesamtkosten
    5. Die Nachzahlung/das Guthaben
    6. Beispielfall: Vorauszahlungen richtig ansetzen
  • Bei der Vermietung einer Wohnung: Keine Umlage der Verwaltungskosten
  • Abrechnungsfalle Reparaturkosten: Diese Ausgaben tragen Sie selbst
  • Bei den Kosten für die Gartenpflege: Daran können Sie Ihre Mieter beteiligen
  • Wann Versicherungsprämien mit in die Betriebskostenabrechnung gehören
  • Vorsicht bei den Hausmeisterkosten: Rechnen Sie diese Ausgaben heraus
  • Das gilt generell für alle Abrechnungen: Unnötige Kosten sind nicht umlagefähig
  • Wohnungen und Gewerbe unter einem Dach: Achten Sie auf diese Besonderheiten
  • Sie haben Eigenleistungen erbracht? Welche Kosten Sie ansetzen können
  • Wie Sie die Höhe der Vorauszahlung festlegen
  • Sie sollen Ihrem Mieter Belege zusenden: Was Sie ihm dafür berechnen können

Hintergrund:

Die Betriebskosten und ihre Abrechnung sorgen immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermietern. So oft wie nie zuvor müssen die Gerichte entscheiden, ob eine strittige Jahresabrechnung Bestand hat oder nicht.

Dass so viele Mieter die Abrechnung ihres Mieters in Frage stellen, hat vor allem wirtschaftliche Gründe. Nachdem in den letzten Jahren gerade auch Kosten für die Energieversorgung und die kommunalen Gebühren erheblich gestiegen sind, haben sich die Betriebskosten zu einem bedeutenden Kostenfaktor entwickelt. Längst ist von der „zweiten Miete“ die Rede.

Diese Kostenentwicklung haben Sie als Vermieter nun mal überhaupt nicht zu vertreten.

Hinzu kommt: Für Sie sind die umlagefähigen Betriebskosten lediglich ein durchlaufender Posten, Sie verdienen nicht einen Cent daran.

Die Betriebskostenvorauszahlungen Ihrer Mieter dienen dazu, die auf das Mietobjekt entfallenden Rechnungen und Gebührenbescheide zu bezahlen.

Oftmals reichen die Vorauszahlungen nicht einmal aus, um die laufenden Kosten zu decken …

Wie Sie die Betriebskosten optimal abrechnen, erfahren Sie in diesem Spezial-Report!


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